Gemeinde Mühledorf
Dorf 16  ·  3116 Mühledorf
Telefon 031 781 12 55
Telefax 031 781 38 19

Öffnungszeiten
Dienstag      15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  08.00 - 11.30 Uhr

Aktuelles aus Mühledorf

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Mitteilungen vom 15.05.2013

Sammlung von Altstoffen in Mühledorf

Freitag / Samstag 24. -25. Mai 2013

Folgende Materialen können abgegeben werden:

      Papier / Karton / Eisen / Aluminium / Konservendosen/Trockenbatterien

Die Altstoffe können im entsprechenden Container auf dem Schulhausplatz deponiert werden.
Kühlschränke, elektronische Geräte, etc. bitte bei den Verkaufsstellen oder bei einer Entsorgungsfrima entsorgen.
Der Erlös der Sammlung fliesst in die Reisekasse. 

Mitteilungen vom 24.04.2013

Gemeindeversammlung 06. Juni 2013, 20.00 Uhr

1.      Jahresrechnung 2012
       Genehmigung der Jahresrechnung
2.      Totalrevision Gebührenreglement
       Genehmigung
3.      Fusion Zivilschutzausbildungszentrum RAZ Köniz und RKZ Ostermundigen
       Beitritt zum Gemeindeverband Regionales Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz Bern-Mittelland
       und Genehmigung eines Verpflichtungskredites
4.     Schule Region Berg
       Informationen zu den beabsichtigten zukünftigen Schulstrukturen
5.      Projekt Kleeblatt
        Informationen über den Stand der Arbeiten
6.    Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktandum 1 liegen 14 Tage und diejenigen zu den Traktanden 2 und 3 30 Tage vor der Versammlung während den Büro­öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates, welche jede Haushaltung erhält, hingewiesen.

Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungs­rechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Be­schwerde führen.
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche seit mehr als drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.
 
Der Gemeinderat
 
Unterlagen zur Gemeindeversammlung
Mitteilungen vom 02.04.2013

Projekt Kleeblatt

Informationen rund um das Projekt Kleeblatt finden Sie unter

www.kleeblatt-be.ch

 

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